Turnzentrum Köln - Übungsleiterpauschale vs. Partita IVA

Stand: 2026-06-29 · Zahlen = Rechtsstand 2026 Anlass: Gespräch mit dem Turnzentrum Köln (heute). Sofia soll dort trainieren. Problem laut Turnzentrum: „Wir bezahlen meist nur über Ehrenamt." Frage: Wie lässt sich das mit Sofias Situation (Partita IVA / Bezahlung vor Ort) kombinieren? ⚠️ Strukturierte Recherche, keine Steuer-/Rechtsberatung. Einzelfall → Steuerberater.


0. Kernaussage zuerst

„Über Ehrenamt bezahlen" heißt fast immer: Übungsleiterpauschale (§3 Nr. 26 EStG). Das ist kein Ehrenamt im Sinne von „umsonst", sondern eine steuer- UND sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung bis 3.300 €/Jahr (= 275 €/Monat) für nebenberufliche Trainer-/Übungsleitertätigkeit bei einem gemeinnützigen Verein.

Wichtigster Punkt für das Gespräch: Die Übungsleiterpauschale ist komplett unabhängig von der Partita IVA. Sie braucht dafür weder die italienische Nummer, noch ein deutsches Gewerbe, noch eine Rechnung - nur eine einfache Übungsleiter-Vereinbarung mit dem Verein. Die Pauschale ist im Gesetz keiner Einkunftsart zugeordnet - egal ob angestellt oder selbstständig.

→ Das entschärft sogar das Partita-IVA-Grauzonen-Problem aus dem Hauptdokument (§1): Ohne Rechnung keine „Ich-arbeite-aus-DE-über-meine-IT-Nummer"-Grauzone.


1. Die Zahlen 2026 (frisch erhöht!)

Pauschale § Betrag 2026 pro Monat Steuer Sozialvers.
Übungsleiterpauschale (Trainer, anleitend) §3 Nr. 26 EStG 3.300 €/Jahr 275 € frei frei
Ehrenamtspauschale (Orga/Vorstand, nicht-anleitend) §3 Nr. 26a EStG 960 €/Jahr 80 € frei frei

2025 waren es noch 3.000 € / 840 € - ab 01.01.2026 angehoben auf 3.300 € / 960 €. Für Sofia als Trainerin ist die Übungsleiterpauschale die relevante (anleitende Tätigkeit).


2. Voraussetzungen - passt das auf Sofia?

Bedingung Erfüllt?
Tätigkeit ist anleitend/übend (Trainerin) ✅ ja
Nebenberuflich = max. ⅓ einer Vollzeitstelle, also < 14 h/Woche ✅ solange Teilzeit
Auftraggeber ist gemeinnützig (e.V. / öffentlich-rechtlich) ja, e.V. bestätigt (2026-06-29)
Sofia ist in DE steuerpflichtig für die Auszahlung nicht nötig - siehe Wohnsitz-Hinweis unten

Wichtig - Wohnsitz: Für die Auszahlung der Pauschale braucht Sofia gar keinen deutschen Wohnsitz - §3 Nr. 26 EStG gilt wohnsitzunabhängig, der Verein zahlt die 3.300 €/Jahr steuerfrei aus, egal wo sie gemeldet ist. Für ihre eigene steuerliche Sauberkeit zählt der Wohnsitz aber sehr wohl: ein Zweitwohnsitz genügt schon für die unbeschränkte Steuerpflicht (§8 AO unterscheidet nicht Haupt-/Nebenwohnsitz). Heikel ist nur die Doppel-Wohnsitz-Phase (DE-Zweit + IT-Haupt) → DBA-Tie-Breaker. Details: Uebergang-IT-DE-Krankenversicherung-PartitaIVA.md.

Zwei Knackpunkte zum Klären:

  1. Wie viele Stunden/Woche? Über ~14 h/Woche ist es nicht mehr nebenberuflich → Pauschale fällt weg, dann braucht es Anstellung oder Honorar.
  2. Zahlung über die Pauschale hinaus - per Honorar/Rechnung (braucht ihre DE-Selbstständigkeit) oder per Minijob/Anstellung bei euch? (siehe §3 + §4)

Hinweis EU-Verein: §3 Nr. 26 EStG gilt auch für gemeinnützige Vereine im EU-/EWR-Ausland - d. h. ein italienischer Turnverein qualifiziert ebenfalls, teilt sich aber denselben 3.300-€-Jahres-Topf mit dem Turnzentrum Köln (relevant für Szenario S5).


3. Kombinierbarkeit - die vier Bausteine

Die Pauschale ist die steuerfreie Basis-Schicht. Was darüber hinaus bezahlt wird, braucht ein Gefäß:

Modell Wie Bis wann sinnvoll
A) Nur Übungsleiterpauschale Verein zahlt bis 275 €/Mt. steuer-/SV-frei, keine Rechnung, kein Gewerbe wenige Stunden, kleines Geld
B) Übungsleiter + Minijob (beim selben Verein) 275 € ÜL + 603 € Minijob = bis 878 €/Mt. steuerfrei wenn Verein etwas mehr zahlen will/kann
C) Übungsleiter + Honorar (Rechnung über das, was 3.300 €/Jahr übersteigt) sie stellt Rechnung → braucht DE-Selbstständigkeit (Gewerbe/Freiberuf) oder übergangsweise Partita IVA wenn sie mehrere Kunden hat
D) Reines Honorar / Anstellung wenn Verein nicht gemeinnützig ist oder Stundenzahl zu hoch wenn Pauschale nicht greift

Die Partita IVA kommt nur in Modell C/D ins Spiel - und nur für den Teil über 3.300 €/Jahr. Für die ersten 3.300 € braucht sie die IVA nicht.


4. Wichtige Wechselwirkungen / Fallen


5. Fragen für das Gespräch heute (zum Mitnehmen)

  1. Seid ihr ein gemeinnütziger Verein (e.V.)? → entscheidet, ob Übungsleiterpauschale überhaupt geht.
  2. Wie viel zahlt ihr konkret - nur bis 275 €/Mt. (Pauschale) oder mehr? Wenn mehr: als Minijob obendrauf oder als Honorar?
  3. Wie viele Stunden/Woche ist die Tätigkeit gedacht? (über ~14 h/Woche kippt die Nebenberuflichkeit)
  4. Habt ihr eine Übungsleiter-Vereinbarung / Vorlage, die wir vorab sehen können?
  5. Gibt es Mischmodelle (z. B. Übungsleiter + Minijob = bis 878 €/Mt. steuerfrei) bei euch?

6. Schnell-Fazit für Sofia


Quellen

Per te, amore ♥