Turnzentrum Köln - Übungsleiterpauschale vs. Partita IVA
Stand: 2026-06-29 · Zahlen = Rechtsstand 2026 Anlass: Gespräch mit dem Turnzentrum Köln (heute). Sofia soll dort trainieren. Problem laut Turnzentrum: „Wir bezahlen meist nur über Ehrenamt." Frage: Wie lässt sich das mit Sofias Situation (Partita IVA / Bezahlung vor Ort) kombinieren? ⚠️ Strukturierte Recherche, keine Steuer-/Rechtsberatung. Einzelfall → Steuerberater.
0. Kernaussage zuerst
„Über Ehrenamt bezahlen" heißt fast immer: Übungsleiterpauschale (§3 Nr. 26 EStG). Das ist kein Ehrenamt im Sinne von „umsonst", sondern eine steuer- UND sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung bis 3.300 €/Jahr (= 275 €/Monat) für nebenberufliche Trainer-/Übungsleitertätigkeit bei einem gemeinnützigen Verein.
Wichtigster Punkt für das Gespräch: Die Übungsleiterpauschale ist komplett unabhängig von der Partita IVA. Sie braucht dafür weder die italienische Nummer, noch ein deutsches Gewerbe, noch eine Rechnung - nur eine einfache Übungsleiter-Vereinbarung mit dem Verein. Die Pauschale ist im Gesetz keiner Einkunftsart zugeordnet - egal ob angestellt oder selbstständig.
→ Das entschärft sogar das Partita-IVA-Grauzonen-Problem aus dem Hauptdokument (§1): Ohne Rechnung keine „Ich-arbeite-aus-DE-über-meine-IT-Nummer"-Grauzone.
1. Die Zahlen 2026 (frisch erhöht!)
| Pauschale | § | Betrag 2026 | pro Monat | Steuer | Sozialvers. |
|---|---|---|---|---|---|
| Übungsleiterpauschale (Trainer, anleitend) | §3 Nr. 26 EStG | 3.300 €/Jahr | 275 € | frei | frei |
| Ehrenamtspauschale (Orga/Vorstand, nicht-anleitend) | §3 Nr. 26a EStG | 960 €/Jahr | 80 € | frei | frei |
2025 waren es noch 3.000 € / 840 € - ab 01.01.2026 angehoben auf 3.300 € / 960 €. Für Sofia als Trainerin ist die Übungsleiterpauschale die relevante (anleitende Tätigkeit).
2. Voraussetzungen - passt das auf Sofia?
| Bedingung | Erfüllt? |
|---|---|
| Tätigkeit ist anleitend/übend (Trainerin) | ✅ ja |
| Nebenberuflich = max. ⅓ einer Vollzeitstelle, also < 14 h/Woche | ✅ solange Teilzeit |
| Auftraggeber ist gemeinnützig (e.V. / öffentlich-rechtlich) | ✅ ja, e.V. bestätigt (2026-06-29) |
| Sofia ist in DE steuerpflichtig | für die Auszahlung nicht nötig - siehe Wohnsitz-Hinweis unten |
Wichtig - Wohnsitz: Für die Auszahlung der Pauschale braucht Sofia gar keinen deutschen Wohnsitz -
§3 Nr. 26 EStG gilt wohnsitzunabhängig, der Verein zahlt die 3.300 €/Jahr steuerfrei aus, egal wo sie
gemeldet ist. Für ihre eigene steuerliche Sauberkeit zählt der Wohnsitz aber sehr wohl: ein Zweitwohnsitz
genügt schon für die unbeschränkte Steuerpflicht (§8 AO unterscheidet nicht Haupt-/Nebenwohnsitz). Heikel ist
nur die Doppel-Wohnsitz-Phase (DE-Zweit + IT-Haupt) → DBA-Tie-Breaker. Details:
Uebergang-IT-DE-Krankenversicherung-PartitaIVA.md.
Zwei Knackpunkte zum Klären:
- Wie viele Stunden/Woche? Über ~14 h/Woche ist es nicht mehr nebenberuflich → Pauschale fällt weg, dann braucht es Anstellung oder Honorar.
- Zahlung über die Pauschale hinaus - per Honorar/Rechnung (braucht ihre DE-Selbstständigkeit) oder per Minijob/Anstellung bei euch? (siehe §3 + §4)
Hinweis EU-Verein: §3 Nr. 26 EStG gilt auch für gemeinnützige Vereine im EU-/EWR-Ausland - d. h. ein italienischer Turnverein qualifiziert ebenfalls, teilt sich aber denselben 3.300-€-Jahres-Topf mit dem Turnzentrum Köln (relevant für Szenario S5).
3. Kombinierbarkeit - die vier Bausteine
Die Pauschale ist die steuerfreie Basis-Schicht. Was darüber hinaus bezahlt wird, braucht ein Gefäß:
| Modell | Wie | Bis wann sinnvoll |
|---|---|---|
| A) Nur Übungsleiterpauschale | Verein zahlt bis 275 €/Mt. steuer-/SV-frei, keine Rechnung, kein Gewerbe | wenige Stunden, kleines Geld |
| B) Übungsleiter + Minijob (beim selben Verein) | 275 € ÜL + 603 € Minijob = bis 878 €/Mt. steuerfrei | wenn Verein etwas mehr zahlen will/kann |
| C) Übungsleiter + Honorar (Rechnung über das, was 3.300 €/Jahr übersteigt) | sie stellt Rechnung → braucht DE-Selbstständigkeit (Gewerbe/Freiberuf) oder übergangsweise Partita IVA | wenn sie mehrere Kunden hat |
| D) Reines Honorar / Anstellung | wenn Verein nicht gemeinnützig ist oder Stundenzahl zu hoch | wenn Pauschale nicht greift |
Die Partita IVA kommt nur in Modell C/D ins Spiel - und nur für den Teil über 3.300 €/Jahr. Für die ersten 3.300 € braucht sie die IVA nicht.
4. Wichtige Wechselwirkungen / Fallen
- Pauschale = SV-frei → bringt KEINE Krankenversicherung. Sofias KV muss weiter aus dem Hauptdokument-Plan kommen (Anstellung bei Leon / freiwillige GKV). Das Turnzentrum-Geld löst das nicht.
- 3.300 € sind ein Jahres-Personen-Limit, nicht pro Verein. Hätte sie noch woanders eine Übungsleitertätigkeit, teilen sich beide den einen Freibetrag.
- Verschiedene Pauschalen nur für verschiedenartige Tätigkeiten: Trainerin = ÜL-Pauschale, zusätzlich z. B. Vorstandsarbeit = Ehrenamtspauschale. Nicht beide für dieselbe Trainertätigkeit.
- Kein Scheinselbstständigkeits-Thema hier: Das Turnzentrum ist ein anderer Auftraggeber als Leon. Im Gegenteil - eigenes, unabhängiges Einkommen stärkt später Modell B (eigene Kunden) aus dem Hauptdoku.
- Timing: Sauber erst, wenn Sofia in DE gemeldet ist. Trainerarbeit für einen deutschen Verein, während sie noch IT-Steuerresidentin ist, ist wieder eine Grauzone → besser nach dem Umzug starten.
5. Fragen für das Gespräch heute (zum Mitnehmen)
- Seid ihr ein gemeinnütziger Verein (e.V.)? → entscheidet, ob Übungsleiterpauschale überhaupt geht.
- Wie viel zahlt ihr konkret - nur bis 275 €/Mt. (Pauschale) oder mehr? Wenn mehr: als Minijob obendrauf oder als Honorar?
- Wie viele Stunden/Woche ist die Tätigkeit gedacht? (über ~14 h/Woche kippt die Nebenberuflichkeit)
- Habt ihr eine Übungsleiter-Vereinbarung / Vorlage, die wir vorab sehen können?
- Gibt es Mischmodelle (z. B. Übungsleiter + Minijob = bis 878 €/Mt. steuerfrei) bei euch?
6. Schnell-Fazit für Sofia
- „Über Ehrenamt bezahlen" = 275 €/Monat steuer-/SV-frei, ohne Partita IVA, ohne Rechnung. Sauber & einfach.
- Reicht das Geld nicht → Minijob obendrauf (bis 878 €/Mt. steuerfrei) oder Honorar für den Rest.
- Partita IVA braucht sie dafür nicht - und sollte sie hier auch nicht einsetzen, das schafft nur Grauzone.
- Krankenversicherung kommt nicht über das Turnzentrum - bleibt beim Plan aus dem Hauptdokument.
Quellen
- Übungsleiterpauschale 2026 (3.300 €) - buhl.de
- Übungsleiter- & Ehrenamtspauschale ab 2026 - Minijob-Zentrale Magazin
- Ehrenamtspauschale 2026 (960 €) - sparkasse.de
- Übungsleiterpauschale & Minijob kombinieren - gestalterbank.blog
- Freibeträge, Nebenberuflichkeit, Kombinationen - Wegweiser Bürgergesellschaft
- Übungsleiterpauschale unabhängig von Einkunftsart - finanztip.de
- Übungsleiter NRW (Nebenberuflichkeit < 14 h/Woche) - Finanzamt NRW